Entlastung für die Städte – Geld für Investitionen

Die geplanten Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen waren am Mittwochabend Thema einer Veranstaltung, zu der die drei SPD-Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe, Michael Groß und Michael Gerdes ins Kreishaus eingeladen hatten.

Die geplanten Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen waren am Mittwochabend Thema einer Veranstaltung, zu der die drei SPD-Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe, Michael Groß und Michael Gerdes ins Kreishaus eingeladen hatten.

Carsten Sieling, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag und Koordinator der fraktionsinternen Bund-Länder-Gruppe, stellte das Hilfspaket des Bundes für die Städte und Gemeinden vor. Neben dem geplanten Bundesteilhabegesetz, das die Kommunen jährlich um 5 Mrd. Euro entlasten wird, steht die grundsätzliche Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf dem Programm. Darüber hinaus präsentierte Sieling ein Modell für den künftigen Umgang mit den Altschulden der Länder und Kommunen.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass eine Entschuldung der städtischen Haushalte im Kreis Recklinghausen allein nicht ausreicht. Ver.di-Geschäftsführer Bernd Dreisbusch mahnte die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in der Region an, um mit steigender Erwerbstätigenquote eine Entlastung bei den Sozialausgaben erzielen zu können. MdB Michael Gerdes erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Emscher-Lippe-Region bei der Zuteilung europäischer Fördermittel für strukturschwache Regionen nicht zu kurz kommen darf.

Auch das Thema „Schuldenbremse“ wurde von den Teilnehmern diskutiert. Dazu MdB Michael Groß: „Es ist fatal, wenn Bundesfinanzminister Schäuble verkündet, dass er ohne Neuverschuldung auskommen will, während dringend erforderliche Investitionen in die Infrastruktur unseres Landes ausbleiben. Die Lasten würden wir so künftigen Generationen aufbürden.“

MdB Frank Schwabe machte deutlich, dass er sich gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen in Berlin für eine Neuordnung des Solidarpakts einsetzt. „Nicht nur die Neuausrichtung der Förderhilfen nach Bedarf spielt dabei eine Rolle, sondern auch die Tatsache, dass der Bund derzeit einen erheblichen Teil der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nicht mehr weiterleitet, sondern selbst vereinnahmt. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer Förderhilfe sein“, so Schwabe.

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