Experten unterstützen unsere Forderung nach besserem Opferschutz

„Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und zur Zwangsprostitution sind schwere Verbrechen, mit denen viel Geld verdient wird und bei denen die Opfer besonders brutal ausgebeutet werden. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Opfer besser zu schützen und die Täter wirksamer zu bestrafen ...

„Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und zur Zwangsprostitution sind schwere Verbrechen, mit denen viel Geld verdient wird und bei denen die Opfer besonders brutal ausgebeutet werden. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Opfer besser zu schützen und die Täter wirksamer zu bestrafen. Dazu werden wir Vorschläge erarbeiten. Die europäische Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz werden wir zügig umsetzen. Die Experten und Expertinnen der Anhörung heute im Ausschuss für Menschenrechte haben uns dafür wichtige Hinweise gegeben.

Einer der zentralen Punkte zum Schutz der Opfer und zu einer effektiven Bekämpfung von Menschenhandel ist das Aufenthaltsrecht. Menschenhandelsopfer benötigen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland auch aus persönlichen Gründen – unabhängig von der Aussage im Strafverfahren.

Das Strafrecht werden wir zügig ändern, so dass Täterinnen und Täter künftig wirksamer verurteilt werden können.

Einem generellen Prostitutionsverbot haben die Expertinnen und Experten eine Absage erteilt. Wichtiger ist es, die Prostitution effektiver zu regeln. Eine Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten ist dazu ein notwendiger Schritt.“

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