Schwabe: „Entscheidung zu Assange wichtiger Etappensieg für die Pressefreiheit“

Der britische High Court hat heute entschieden, dass der Wikileaks Gründer Julian Assange vorerst nicht ausgeliefert werden darf und dass er gegen seine Auslieferung weiter Berufung einlegen kann. Dazu sagt Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in der SPD-Bundestagsfraktion: „Die heutige Entscheidung ist bloß eine weitere Etappe im Fall Julian Assange, sie ist aber auch ein Etappensieg für den Rechtsstaat und für die Pressefreiheit weltweit ...

Der britische High Court hat heute entschieden, dass der Wikileaks Gründer Julian Assange vorerst nicht ausgeliefert werden darf und dass er gegen seine Auslieferung weiter Berufung einlegen kann. Dazu sagt Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die heutige Entscheidung ist bloß eine weitere Etappe im Fall Julian Assange, sie ist aber auch ein Etappensieg für den Rechtsstaat und für die Pressefreiheit weltweit. Der Schutz von Whistleblowern wie Assange fällt eindeutig unter die Pressefreiheit. Und diese ist das Elixier der Demokratie und der Schutz vor Entstehung von Autokratien. Der Fall Assange ist deshalb mehr als sein Fall. Er geht uns alle an.

Im Hintergrund der heutigen Entscheidung in Großbritannien wirkt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Hier spielt die Mitgliedschaft Großbritanniens beim Europarat eine gewichtige Rolle, auch wenn dieser direkt gar nicht sichtbar war.“

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